Die Messuhr hat keinen festen Nullpunkt und kann deshalb nur für eine Unterschiedsmessung Differenzmessung) verwendet werden. Hierbei wird der Unterschied zwischen der Messgröße (Werkstück) und einer Massverkörperung (z.b. Endmaß) direkt gemessen.
Im obigen Beispiel wird die Messuhr mit Hilfe von zwei Parallelendmaßen (30mm +4 mm) bei 34mm auf die Nullstellung justiert (linkes Bild).
Nun wird wird der Unterschied am Werkstück gemessen. Er beträgt 0,05 mm. Der Messwert wird nun aus der Differenz berechnet 34mm – 0,05mm = 33,95mm
Messen wie einstellen : Bei er Nullstellung wird das Endmaß von oben angetastet. Bei der Messung des Werkstückes muss in gleicher Richtung gemessen werden, da es sonst zu einer Umkehrspanne kommt, die das Messergebnis verfälscht.
Um die Messunsicherheit gering zu halten ist die Maßverkörperung ist so zu wählen, dass der Unterschied zur Messgröße möglichst klein ist. DIN 878 garantiert für eine Teilmesspanne von 0,1mm einen Abweichnungsspanne der Anzeige von maximal 5µm, während die Gesamtabweichnungsspanne einen 10mm Messuhr 17µm beträgt.
Die Parallelendmaß sind so zu wählen, dass die Vergleichswert mit möglichst wenigen Endmaßen gebildet wird, da sich die Toleranzen der Endmaß addieren.
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